Vogelschutzwarten sind als Fachbehörden der Länder für den ornithologischen Artenschutz zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Erabeitung fachlicher Grundlagen für den Artenschutzvollzug und die Koordination avifaunistischer Erfassungen. Dabei besteht eine enge Zusammenarbeit innerhalb der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW), die eines der ältesten staatlichen Fachgremien in Deutschland ist. Die erste Tagung fand bereits am 18. Mai 1936 in Berlin statt.

Mitglieder der LAG VSW sind die staatlichen Vogelschutzwarten bzw. die für den Vogelschutz zuständigen Fachbehörden der Länder sowie das Bundesamt für Naturschutz. Partner und zu den Sitzungen ständig geladene Gäste sind der Dachverband Deutscher Avifaunisiten und der Deutsche Rat für Vogelschutz.

 

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